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   BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U   

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https://dejure.org/1955,429
BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U (https://dejure.org/1955,429)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1955 - IV 106/54 U (https://dejure.org/1955,429)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1955 - IV 106/54 U (https://dejure.org/1955,429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw. nichtselbstständig - Lohnsteuerpflicht von Musikern einer Orchestervereinigung bei Mitwirkung an Rundfunkveranstaltungen des Orchesters in der jeweils erforderlichen Besetzungsstärke

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 62, 296
  • DB 1956, 343
  • BStBl III 1956, 110
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.10.1954 - IV 405/53 U

    Einnahmen aus einer mit dem Hauptberuf zusammenhängenden Tätigkeit als

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Der Senat hat neuerdings sogar bei Nebentätigkeiten für dieselbe Person, die hinsichtlich der Haupttätigkeit Arbeitgeber ist, das Vorliegen einer nichtselbständigen Arbeit dann verneint, wenn Haupt- und Nebentätigkeit nicht eng zusammenhängen, so im Urteil IV 405/53 U vom 7. Oktober 1954, Slg. Bd. 60 S. 45, BStBl 1955 III S. 17, bei Vermittlungstätigkeit eines im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft Angestellten für dieselbe Gesellschaft, und im Urteil IV 181/54 U vom 3. März 1955, Slg. Bd. 60 S. 400, BStBl 1955 III S. 153, bei freiwilliger schriftstellerischer Nebentätigkeit angestellter Schriftleiter.
  • BFH, 06.04.1951 - IV 193/50 U

    Steuerbegünstigte Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz - Begriff der

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Daß es sich um verschiedenartige Tätigkeiten handeln müsse, sei nicht erforderlich, wie sich aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 193/50 U vom 6. April 1951, Slg. Bd. 55 S. 274, Bundessteuerblatt (BStBl) 1951 III S. 106, ergebe.
  • BFH, 03.03.1955 - IV 181/54 U

    Einnahmen angestellter Schriftleiter als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Der Senat hat neuerdings sogar bei Nebentätigkeiten für dieselbe Person, die hinsichtlich der Haupttätigkeit Arbeitgeber ist, das Vorliegen einer nichtselbständigen Arbeit dann verneint, wenn Haupt- und Nebentätigkeit nicht eng zusammenhängen, so im Urteil IV 405/53 U vom 7. Oktober 1954, Slg. Bd. 60 S. 45, BStBl 1955 III S. 17, bei Vermittlungstätigkeit eines im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft Angestellten für dieselbe Gesellschaft, und im Urteil IV 181/54 U vom 3. März 1955, Slg. Bd. 60 S. 400, BStBl 1955 III S. 153, bei freiwilliger schriftstellerischer Nebentätigkeit angestellter Schriftleiter.
  • BFH, 09.12.1954 - IV 46/54 U

    Vergütungen eines Angestellten eines Notars - Enger Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    In solchen Fällen ist eine besonders strenge Prüfung angebracht, wenn entgegen der klaren Trennung der vertraglichen Beziehungen die besondere Nebentätigkeit für einen Dritten wirtschaftlich noch als eine Auswirkung der nichtselbständigen Haupttätigkeit betrachtet werden soll, wie dies z.B. im Urteil IV 46/54 U vom 9. Dezember 1954, Slg. Bd. 60 S. 141, BStBl 1955 III S. 55, geschehen ist.
  • RFH, 01.02.1935 - V A 256/34
    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Auch der Reichsfinanzhof hat z.B. Mitglieder einer Orchestervereindgung, die ohne langfristige Verträge bei wechselnden Auftraggebern spielte, nicht als Angestellte der Auftraggeber bezeichnet (Urteil V A 256/34 vom 1. Februar 1935, Slg. Bd. 37 S. 223, RStBl 1935 S. 662), wohl aber die sogenannten Kaffeehausmusiker, die in der Regel in den Organismus des Gaststättenunternehmens ausreichend fest eingegliedert sind (vgl. hierzu insbesondere das Urteil VI A 793/28 vom 10. Januar 1929, RStBl 1929 S. 176).
  • RFH, 01.02.1940 - IV 85/38
    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Ein weiteres Urteil des Reichsfinanzhofs IV 85/38 vom 1. Februar 1940, Slg. Bd. 48 S. 132, RStBl 1940 S. 654, sprach allerdings darüber hinausgehend als Regel aus, daß bei Orchestervereinigungen, die sich zum gemeinsamen Musizieren beim Rundfunk, in Gaststätten oder in anderen ähnlichen Betrieben zusammentun, die (einzelnen) Musiker als Arbeitnehmer des Musikbestellers zu behandeln seien.
  • OFH, 18.04.1950 - IV 15/50

    Steuerpflicht von Musikkapellen

    Auszug aus BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U
    Gegen eine derartige verallgemeinernde Annahme eines Arbeitnehmerverhältnisses gegenüber dem Besteller der Musik (Rundfunk, Schallplattenunternehmen) äußerte bereits der Oberste Finanzgerichtshof im Urteil IV 15/50 S vom 18. April 1950, Slg. Bd. 54 S. 462 (464), Bedenken für die Fälle, in denen es sich nur um vereinzelte Stundenleistungen handelt.
  • BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69

    Tätigkeit eines Synchronsprechers - Selbständige Tätigkeit

    Darum seien zum Beispiel Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Cafes spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 - betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken -, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193).

    Weisungen künstlerischer oder technischer Art berührten dagegen nicht den selbständigen Charakter einer Tätigkeit (BFH-Urteil IV 106/54 U).

    Wenn das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil IV 106/54 U u.a. ausgeführt hat, es komme auf die wirtschaftliche, nicht die künstlerische oder technische Unterordnung an, so mag es sich dabei zwar im Ausdruck vergriffen haben.

  • FG München, 25.11.2005 - 8 K 1197/03

    Qualifikation der Tätigkeit von Fotomodellen bei Werbefilmen

    Die organisatorische Einbindung eines Modells bei einem Tagesdreh erweist sich als nicht größer als diejenige eines Orchestermusikers, der sich an einen fixierten Konzerttermin und an die musikalischen Weisungen des Dirigenten bei einer Aufführung halten muss (deren Arbeitnehmereigenschaft verneinend BFH, Urteil vom 03. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte sind dagegen gewöhnlich selbständig (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 106/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 110, Slg. Bd. 62 S. 296, betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken, und VI 29/59 S vom 24. April 1959, BStBl 1959 III S. 193, Slg. Bd. 68 S. 504, betreffend nebenberufliche Lehrer an Abendschulen).
  • BFH, 06.12.1956 - IV 171/55 U

    Einkommensteuererhebung auf Einkünfte eines Arbeitnehmers aus freiberuflicher

    Wie der Senat bereits in dem Urteil IV 106/54 U vom 3. November 1955 (Slg. Bd. 62 S. 296, Bundessteuerblatt - BStBl - 1956 III S. 110) ausgeführt hat, ist in solchen Fällen eine besonders strenge Prüfung angebracht, wenn entgegen der klaren Trennung der vertraglichen Beziehungen die Nebentätigkeit für einen Dritten wirtschaftlich noch als Auswirkung der nichtselbständigen Haupttätigkeit betrachtet werden soll.

    Der vorliegende Fall gleicht insoweit dem Tatbestand, der dem Urteil IV 106/54 U zugrunde lag.

  • BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U

    Einordnung von zeitweiser küstlerischer Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit -

    Der Senat hat in dem ähnlich liegenden Fall IV 106/54 U (Slg. Bd. 62 S. 296).

    Im einzelnen wird auf die Begründung des Urteils IV 106/54 U Bezug genommen.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 233/67

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Mitgliedern einer Kapelle und

    Diese Unterordnung unter den Dirigenten bestehe schon der Sache nach und könne als solche nicht die Annahme eines Arbeitsverhältnisses zum Kapellmeister rechtfertigen (vgl. das Urteil des BFH IV 106/54 U vom 3. November 1955, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 62 S. 296 - BFH 62, 296 -, BStBl III 1956, 110).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U

    Einordnung von vorrübergehend engagierten Berufsfotomodellen als Arbeitnehmer

    In Grenzfällen darf aber das Zeitmoment nicht außer acht gelassen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 106/54 U vom 3. November 1955, BStBl 1956 III S. 110, Slg. Bd. 62 S. 296; IV 197/50 U vom 16. März 1951, BStBl 1951 III S. 97, Slg. Bd. 55 S. 255).
  • BFH, 18.10.1972 - I R 191/70

    Fernseh-Show - Überlassung eines Programms - Ausarbeitung im Ausland -

    Zur Frage, ob und wann die Tätigkeit von Musikern -- sei es einzeln, sei es im Rahmen einer Orchestervereinigung unter einem mitspielenden oder nicht mitspielenden Dirigenten -- zu Einkünften aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit führt, hat der BFH unter Heranziehung auch der Rechtsprechung des RFH in den Urteilen IV 106/54 U vom 3. November 1955 (BFH 62, 296, BStBl III 1956, 110), und IV 277/54 U (a. a. O.) Stellung genommen.
  • BFH, 16.04.1971 - VI R 153/68

    Gaststätte - Musiker - Arbeitnehmer des Gastwirts - Kapellenleiter -

    Je länger die Beschäftigungsdauer sei, um so mehr könne eine Eingliederung angenommen werden (Urteil des BFH IV 106/54 U vom 3. November 1955, BFH 62, 296, BStBl III 1956, 110).
  • BFH, 02.10.1968 - VI R 323/67

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Mitgliedern einer Kapelle und einem

    Künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte würden dagegen gewöhnlich selbständig tätig (vgl. BFH-Entscheidung IV 106/54 U vom 3. November 1955, BFH 62, 296, BStBl III 1956, 110, betreffend einen Berufsmusiker, der vorübergehend beim Rundfunk oder bei Schallplattenaufnahmen mitwirkte).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 87/60 U

    Einordnung von gelegentlich engagierten Hopfentretern als Arbeitnehmer

  • BFH, 06.10.1960 - IV 162/60 U

    Anspruchsberechtigung eines angestellten Schauspielers bezüglich der

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